RA Mag. Judith Gingerl
die Scheidungsanwältin in Wien

Trennungen

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Scheidungsanwältin kenne ich die schwierige emotionale Lage, in der sich meine Mandanten befinden, wenn der Entschluss gefällt wurde, die Beziehung zu trennen. Ich behalte für meine Mandanten einen kühlen Kopf und suche stets die wirtschaftlichste Lösung. Dabei sehe ich nicht nur die aktuelle Situation, sondern denke auch an die Zukunft.

Sind Kinder in eine Scheidung involviert, gehe ich besonders behutsam vor, um die Kinder durch die Trennung der Eltern nicht zu belasten.

Sollten Sie sich mit Trennungsgedanken beschäftigten, können Sie gerne ein unverbindliches Erstberatungsgespräch vereinbaren.

Kinder

Immer weniger Kinder wachsen heute in einer klassischen Vater-Mutter-Kind-Konstellation auf. Dadurch haben Themen wie Kindesunterhalt, Obsorgerecht und der Kontakt der Kinder zu beiden Eltern hohe Aktualität. In meiner Beratungstätigkeit steht bei mir das Interesse der Kinder an erster Stelle. Es sind individuelle Lösungen zu finden, die das Wohl der Kinder bestmöglich sichern.

Beim Kindesunterhalt ist genaues Rechnen gefragt, so dass Sie nur den Unterhalt bezahlen, zu dem Sie gesetzlich verpflichtet sind. Genau so ist es wichtig, dass die Kinder den vollständigen ihnen zustehenden Unterhalt erhalten.

Todesfall

Ein Todesfall tritt oft unerwartet ein und versetzt die Angehörigen in einen tiefen Schockzustand. Nicht selten zeigt sich in einer solchen Situation das wahre Gesicht mancher Familienmitglieder. Ich kann Ihnen die Trauer nicht abnehmen aber ich kann zumindest dafür sorgen, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht. Ich begleite Sie gern zu Terminen beim Notar und bei Gericht und stehe dort für Ihre Rechte ein.

Wenn Sie Unterstützung in einer Erbschaftssache benötigen kontaktieren Sie mich bitte
telefonisch oder per Kontaktformular auf meiner Seite.

Vorsorge

Für die Regelung Ihres Nachlasses erstelle ich gern nach Ihren Vorstellungen ein Testament, bei dem Sie sicher sein können, dass es im Fall der Fälle auch wirklich gilt und umgesetzt wird. Ich verfolge stets sämtliche Gesetzesänderungen und die höchstgerichtliche Judikatur und werde Sie bei Neuerungen, die Ihr Testament betreffen kontaktieren, um das Testament entsprechend anzupassen. Ich registriere Ihr Testament im Testamentsregister der Rechtsanwälte und verwahre es für Sie sicher in meinem Safe.

Neben dieser Absicherung empfehle ich auch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Damit können Sie verfügen wer für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um sich über die Vorsorgemöglichkeiten zu informieren und zu entscheiden, was für Sie sinnvoll ist.

Sonstige Rechtsprobleme

Haben Sie einen Streit mit Ihren Nachbarn, entspricht die im Internet gekaufte Sache nicht ihren Erwartungen, haben Sie eine Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter…?

In solch schwierigen Situationen kann ich Ihnen helfen. Kontaktieren Sie mich bitte
telefonisch oder per Kontaktformular auf meiner Seite, um einen Termin für eine Erstbesprechung zu vereinbaren. Im Zuge der Erstberatung sehe ich mir Ihren Fall an und kann Ihnen im Anschluss sagen was zu machen ist. Falls Sie ein behördliches Schriftstück zugestellt bekommen haben, heben Sie bitte das Kuvert auf und bringen es zur Besprechung mit. Anhand des Datums der Hinterlegung kann ich das Ende der Frist berechnen.